Hypnose beim Zahnarzt

Die hypnosegestützte Angst- und Schmerzlösung bietet Wege an, die Angst vorm Zahnarzt zu überwinden. Im Wesentlichen biete ich in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten der hypnotischen Unterstützung an:
Hypnose zur Angstlösung
Bei dieser hypnosegestützen Therapie werden verborgene Fähigkeiten des Unterbewusstseins geweckt mit dem Ziel, die Angst vor der Zahnbehandlung aus eigener Kraft dauerhaft zu überwinden.
Hypnose zur Schmerzlösung
Mit der hypnosegestützten Schmerzlösung ergibt sich die Möglichkeit, Zahnbehandlungen ohne die Anwendung von (z.B. gespritzten) Anästhetika durchzuführen.
Durch Autosuggestion wird das Schmerzempfinden dahingegen beeinflusst, dass eine nahezu schmerzfreie Behandlung möglich ist.
Dies eignet sich insbesondere für Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen konventionelle Mittel aufweisen oder Angst vor Spritzen haben.
Vorurteile gegenüber Hypnose
Gegenüber dem Begriff Hypnose besteht oft in der Bevölkerung ein großes Vorurteil. Dieses hat seine Ursache meist durch sog. „Showhypnosen“, welche vor Publikum zur Belustigung desselben durchgeführt werden.
Diese Showhypnosen haben aber nur sehr wenig mit der ernsthaften klinischen Hypnose zu tun, welche ich in meiner Praxis durchführe.
Ich übe als Hypnotiseur weder Macht über den Patienten aus, noch wird der Patient zu irgendetwas angeleitet was er ohne Hypnose nicht tun würde. Die Trance (der Zustand in Hypnose) geschieht einzig und allein zum Wohle des Patienten. Sie brauchen also keine Sorge haben.
Ist jeder Mensch hypnotisierbar ?
Eine häufig geäußerte Meinung zu Hypnose ist: „Mich kann man nicht hypnotisieren“. Dieses ist grundsätzlich falsch. Fast jeder Mensch ist hypnotisierbar, das ist wissenschaftlich nachgewiesen worden. So wie zu jedem Schloss ein bestimmter Schlüssel passt, so gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten einen Menschen in Trance zu versetzen. Die Kunst des Hypnotiseurs (und des Hypnosezahnarztes ) ist es genau diesen individuellen Schlüssel zu finden.
Kosten
Hypnose ist keine Kassenleistung. Der damit verbundene Zeitaufwand richtet sich nach den Bedürfnissen des Patienten und muss - nach vorheriger Absprache im Erstgespräch - privat in Rechnung gestellt werden.
Alternativen
Für Kassenpatienten mit einer Angstphobie gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, sich in darauf eingerichteten Zahnarztpraxen unter Vollnarkose behandeln zu lassen. Der Zahnarzt muss dann schriftlich, ggf. auch unter Beifügung eines Attestes (ausgestellt beispielsweise von dem den Patienten behandelnden Allgemeinmediziner, Internisten oder Psychotherapeuten) die Notwendigkeit der Vollnarkose zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber dem Anästhesisten bestätigen.